Bürger

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts

Die Schweiz kennt neben der Einbürgerung noch den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Abstammung oder Adoption von einem schweizerischen Elternteil. Durch Adoption kann das Schweizer Bürgerrecht jedoch nur dann erworben werden, wenn die adoptierte Person im Zeitpunkt der Adoption noch unmündig ist und die Adoption dem Kind die volle rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes verschafft. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erwirbt das Kind das Schweizer Bürgerrecht nicht, und es ist auch keine erleichterte Einbürgerung möglich.

Wie sind die Abläufe bei Einbürgerungen?

Wer kann sich einbürgern lassen?

 

Fassen Sie die Informationen aus den FAQs des Staatssekretariats für Migration zusammen bezüglich

 

- Einbürgerung von Ausländern im Allgemeinen

- Erleichterte Einbürgerung

- Bei Heirat