Konkubinat

Rechtlich ist das Konkubinat eine eheähnliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich aber kaum geregelt. Wer klare Verhältnisse schaffen sowie sich und seinen Partner absichern möchte, muss deshalb selber tätig werden.

 

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